Unsere Leistung – Ihre Chancen
- Unterstützung im Bereich der Körperpflege
- Unterstützung bei medizinischen/therapeutischen Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung
- Unterstützung bei der Ernährung, Essenszubereitung
- Unterstützung bei der Körperwahrnehmung durch basalstimulierende Pflege/Körperwahrnehmungsübungen
- Unterstützung bei der Tagesgestaltung (singen, vorlesen, kreatives Gestalten, spielen)
- Begleitete Teilnahme an Aktivitäten im unmittelbaren Lebensumfeld
- Fördern von neuen und Erhalten von bereits erworbenen Fähigkeiten
Wie komme ich zur Familienentlastung und was kostet die Leistung?
Nach positiver Erledigung Ihres Antrages steht Ihnen eine individuelle Stundenanzahl pro Kalenderjahr zur Verfügung. 90 Prozent der Kosten werden von der Behindertenhilfe des Landes Steiermark übernommen. Ein Selbstbehalt von 10 Prozent wird Ihnen am Ende jedes Monats in Rechnung gestellt. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Dienstleistung Familienentlastung kann bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Ihrer Wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.
Antragstellung + Kosten
Familienentlastung ist eine Dienstleistung nach dem Steirischen Behindertengesetz 2004 und kann bei der Bezirkshauptmannschaft oder bei der Wohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich.


Wenn der Antrag auf Familienentlastung für eine bestimmte Stundenanzahl pro Kalenderjahr genehmigt worden ist, werden von der Behindertenhilfe in der Regel 90 Prozent der Kosten übernommen. Der Rest ist in Form eines Selbstbehaltes zu finanzieren. Pro Betreuungseinheit ist mit rund Euro 3,- Selbstbehalt zu kalkulieren.